Willkommen!
Heilmittel
Ergotherapie
Logopädie
Weitere Informationen
 


Logopäden beschäftigen sich mit Störungen der Sprache und Stimme, aber auch mit Krankheiten der Sprech- und Stimmorgane.

"Die Sprache gleicht dem im Stein schlummerden Feuerfunken.
Ehe man gelernt hatte, ihn (mit der Stimme) hervorzulocken, schien sein Dasein nur durch ein Wunder erklärlich. Einmal entzündet, pflanzte er sich mit unglaublicher Leichtigkeit fort. (Wilhelm von Humboldt)

Zu den genannten Störungen und Krankheiten gehören u. a.:

  • Entwicklungsverzögerungen bei Kindern
  • Sprach- und Sprechstörungen (z.B. Stottern)
  • Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung)
  • Schluckstörungen
  • Zungenfehlfunktionen bei kieferorthopädischen Problemen
  • Störungen nach neurologischen Erkrankungen (z.B. Unfall, Schlaganfall etc)
  • Sprachstörungen bei Höreinschränkungen oder bei Schwerhörigkeit
  • Aktive Wahrnehmungprobleme
  • Teilleistungsstörungen
  • Störungen der Sprache bei psychosomatischen Krankheiten 

Logopädie wird - praktisch - als Teilbereich von Rhetorik, Sprachwissenschaft, Linguistik u. a. abgegrenzt und konzentriert sich vorrangig auf die Verbesserung von Sprachqualität und die Rückbildung aller fehlerhaften, negativen Sprechmuster und Sprechfunktionen. Ziel aller Therapien ist eine Normalisierung aller sprachlichen Teilbereich der Sprache und damit eine Sprachqualität ohne Symptome.


Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie entfalten ihre Wirkung auf phoniatrischen und neurophysiologischen Grundlagen und dienen dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und den Schluckakt bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden.
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sind in Abhängigkeit vom Störungsbild und der Belastbarkeit als 30-, 45- und 60-minütige Behandlung mit dem Patienten verordnungsfähig. Sie können einzeln oder in Gruppen verordnet werden.
Zu den Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel.
Die Stimmtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und Erhaltung der stimm-lichen Kommunikationsfähigkeit und des Schluckaktes sowie der Vermittlung von Kompensationsmechanismen (z. B. Bildung einer Ersatzstimme, Üben des Gebrauchs elektronischer Sprechhilfen).
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Regulation von Stimmtherapie, Atmung, Phonation, Artikulation und Schluckvorgängen.

Sprechtherapie
Die Sprechtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der ko-ordinierten motorischen und sensorischen Sprechleistung sowie des Schluckvorganges.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur gezielten Anbahnung und Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit, der koordinativen Leistung von motorischer und sensorischer Sprachregion, des Sprechapparates, der Atmung, der Stimme, des Schluckvorganges ggf. unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in das Therapiekonzept.

Sprachtherapie
Die Sprachtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur Anbahnung sprachlicher Äußerungen, Aufbau des Sprachverständnisses, Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation, Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten, Normalisierung bzw. Verbesserung der Laut- und Lautverbindungsbildung, Verbesserung, Normalisierung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit, Aufbau von Kommunikationsstrategien, Normalisierung des Sprachklangs, Besei tigung der Dysfunktionen der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur, Besserung und Erhalt des Schluckvorganges.
Die Maßnahme Sprachtherapie darf bei einer auditiven Wahrnehmungsstörung mit Krankheitswert nur aufgrund neuropsychologischer Untersuchung und zentraler Hördiagnostik mit entsprechender Dokumentation verordnet werden.

Ärztliche Diagnostik bei Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen
Vor der Erstverordnung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie ist eine Eingangsdiagnostik (gemäß Verordnungsvordruck) notwendig. Bei der Eingangsdiagnostik sind störungsbildabhängig die im folgenden aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeitnah erhobene Fremdbefunde heranzuziehen.

Auch vor Folgeverordnungen bzw. bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist die erneute störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Befundes erforderlich. Dabei können auch Fremdbefunde berücksichtig werden. Therapierelevante Befundergebnisse sind auf dem Verordnungsvordruck anzugeben.

Bei Nichterreichen des individuell angestrebten Therapiezieles ist eine weiterführende Diagnostik erforderlich, die maßgebend ist für die notwendige Einleitung operativer, psychotherapeutischer oder rehabilitativer Maßnahmen oder für die mögliche Beendigung oder Fortsetzung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie. Der Vertragsarzt entscheidet störungsbildabhängig, welche Maßnahmen der weiterführenden Diagnostik er durchführt bzw. veranlasst.

Zu weiteren Einzelheiten der Diagnostik siehe Richtlinientext.

Top