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Heilmittel
Ergotherapie
Logopädie
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Ergotherapie gehört zu den medizinischen Heilberufen. Vom griechischen Begriff "ergon" (das Werk, die Tat, Aktivität, Leistung) abgeleitet besagt der Begriff Ergotherapie soviel wie: Gesundung durch Handeln und Arbeiten.

Die Ergotherapie hilft Menschen dabei, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erreichen. Funktionen und Fähigkeiten eines Menschen können zum Beispiel durch einen Schlaganfall verloren gehen oder bei Kindern aufgrund von Entwicklungsstörungen in nicht ausreichendem Maße ausgebildet sein.
Handlungsfähig im Alltagsleben zu sein bedeutet, dass ein Mensch die Aufgaben, die er sich stellt und die ihm durch sein Leben bzw. die Gesellschaft gestellt werden, für sich zufriedenstellend erfüllen kann.
Das Ziel - größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags-, Schul- und Berufsleben - wird mittels verschiedener ergotherapeutischer Maßnahmen verfolgt.
Die Ergotherapie hat einen ganzheitlichen Ansatz. Das heißt, dass nicht nur die Bewegungsabläufe des Körpers (= Motorik) geschult werden, sondern das ganze menschliche System einbezogen wird. Es geht also um Bewegung, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und harmonisches Zusammenwirken dieser Einzelaspekte.

Ergotherapie wird angewendet:
bei Schlaganfall- oder Herzinfarktpatienten, sofern diese dadurch körperliche Schädigungen erlitten haben, bei Menschen mit angeborenen körperlichen Schädigungen, bei Menschen mit angeborenen geistigen Schädigungen, bei Menschen mit rheumatischen Erkrankungen, bei Kindern mit Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen, bei Menschen mit massiven neurologischen Störungen, zum Beispiel nach einem Unfall, bei Menschen mit orthopädischem Verschleiß, bei Menschen mit Störungen der Koordination, der Aufmerksamkeit, der Reaktion, der Merkfähigkeit, des Gleichgewichts oder der Grob- bzw. Feinmotorik (Motorik = Bewegungslehre, Bewegungsabläufe), bei Menschen mit Alterserkrankungen wie Parkinson oder Alzheimer (Erkrankungen des Gehirns), bei Menschen mit Multipler Sklerose (Erkrankung des Nervensystems).

Ergotherapie wird auch im Rahmen der Prävention angewendet, um zum Beispiel bei Schulkindern die Konzentrationsfähigkeit zu fördern, die auditive (= den Gehörsinn betreffend) Wahrnehmung zu stärken oder frühzeitig die Feinmotorik zu trainieren. Ebenso gibt es Präventionsprogramme für den Bereich Geriatrie.


Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel.

Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

Motorisch-funktionelle Behandlung
Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster, Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen, Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik, Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer, Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz, Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen, Narbenabhärtung, Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen, Schmerzlinderung, Erlernen von Ersatzfunktionen, Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheits-bedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur Desensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen, Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen, Verbesserung der Körperwahrnehmung, Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen, Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion, Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen, Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwi-schenmenschlichen Beziehungen, Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten, Verbesserung der Mund- und Essmotorik, Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
Ein Hirnleistungstraining / eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung, Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten, Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die neuropsychologisch orientierte Behandlung wird ausschließlich als Einzeltherapie verordnet. Das Hirnleistungstraining kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

Psychisch-funktionelle Behandlung
Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung, Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung, Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung, Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung, Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit, Verbesserung der kognitiven Funktionen, Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens, Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.
Die psychisch-funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

Die nachstehend genannte Maßnahme kann als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkataloges nur als Heilmittel zur Motorisch-funktionellen Behandlung und zur Sensomotorisch-perzeptiven Behandlung verordnet werden.
Sind zu diesen beiden Heilmitteln ergänzend temporäre ergotherapeutische Schienen zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig, können diese gesondert verordnet werden.

Therapieergänzende Maßnahmen

Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
Die Thermotherapie ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dient.

Ärztliche Diagnostik bei Maßnahmen der Ergotherapie

Vor der Erstverordnung von Maßnahmen der Ergotherapie ist eine Eingangsdiagnostik notwendig. Bei der Eingangsdiagnostik sind störungsbild-abhängig diagnostische Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeitnah erhobene Fremdbefunde heranzuziehen, um einen exakten Befund zu Schädigungen / Funktionsstörungen sowie Fähigkeitsstörungen zu erhalten.
Auch vor Folgeverordnungen bzw. bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist die erneute störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Befundes erforderlich. Dies betrifft insbesondere psychische bzw. psychiatrische Krankheitsbilder mit entsprechenden Schädigungen und Fähigkeitsstörungen. Dabei können auch Fremdbefunde berücksichtigt werden. Therapierelevante Befundergebnisse sind auf dem Verordnungsvordruck anzugeben.
Bei Nichterreichen des individuell angestrebten Therapiezieles ist eine weiterführende Diagnostik erforderlich, die maßgebend ist für die ggf. notwendige Einleitung anderer ärztlicher oder rehabilitativer Maßnahmen bzw. für die mögliche Beendigung oder Fortsetzung einer Ergotherapie. Der Vertragsarzt entscheidet störungsbildabhängig, welche Maßnahmen der weiterführenden Diagnostik er durchführt bzw. veranlasst.

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