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Die Berufsbezeichnung Ergotherapeut/in beschreibt einen staatlich anerkannten Heilberuf. Zu handeln, etwas zu tun: dies sind menschliche Grundbedürfnisse. Und eben dieses "gezielt aktiv sein" kann heilende Wirkung haben. Dieser Grundsatz bestand schon immer und hat sich bis heute nicht geändert. Wohl aber haben sich die verschiedenen Arten des Aktiv-Seins geändert, genauso wie die vielen unterschiedlichen Krankheitsbilder, bei denen heutzutage ergotherapeutische Behandlungen angewendet werden.

Der eigentliche Beruf der Ergotherapie entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA: Es wurde ein eigener Ausbildungsgang für "Arbeits- und Beschäftigungs-therapeuten" (die damalige Bezeichnung für Ergotherapeuten) geschaffen.

In Deutschland entwickelte sich die Ergotherapie erst nach dem zweiten Weltkrieg. Die erste staatlich anerkannte Schule wurde 1953 in Hannover gegründet. Damit hat Niedersachsen eine jahrelange Tradition bei der Ausbildung dieses Heilberufes.

(Die Informationen stammen zum Teil aus dem Schriftstück "Vom Behandeln zum Handeln", Scheepers, Steding-Albrecht, Jehn, 1999).


Die Berufsbezeichnung Logopäde/in beschreibt einen staatlich anerkannten Heilberuf und ist seit 1980 gesetzlich geschützt.
Bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts waren Krankheitserkennung und Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen fast ausschließlich Aufgabenbereich der Ärzte.  In der Folgezeit entstand die Tendenz, den ursprünglich einheitlichen Grundentwurf dieses Fachgebietes in zwei Teilbereiche aufzugliedern.

Einerseits fand eine Trennung von Diagnose und Therapie (Behandlung) statt. Andererseits wurden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen in Bereiche mit unterschiedlichen Ursachen unterteilt. Je nach dem, ob Sprach- Sprech- und Stimmstörungen krankheitsbedingt, entwicklungsbedingt oder psychisch bedingte Behinderungen waren, wurden sie in Deutschland entweder durch den Arzt oder den Logopäden behandelt.

Heute erheben Logopäden in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und auf dessen Verordnung einen eingehenden logopädischen Befund des Patienten. Auf ärztliche Verordnung hin erstellen Logopäden eigenverantwortlich einen Behandlungsplan und führen die logopädischen Therapien durch. 

Logopäden arbeiten hauptsächlich störungsbezogen mit einer starken Ausrichtung auf die medizinische Ebene. Grundvoraussetzung für eine logopädische Verordnung durch den Arzt ist jedoch, dass es sich bei der Störung um eine (nach heutiger Definition) Erkrankung handelt.

In anderen europäischen Nachbarländern wird der Begriff der Logopädie wesentlich weiter gefasst und umfasst z. B. auch die Sprachförderung im Vorschul- und Schulbereich. In Deutschland wird dies kaum praktiziert, da es den Anschein hat, dass man eine mehrjährige Berufsausbildung in ein Pädagogikstudium integrieren möchte. Dies muss jedoch scheitern. Darüber hinaus gilt der Einsatz dieser Heilmittel an Kindergärten oder Vor- oder Grundschulen in der Regel nicht als Krankenversicherungsleistung.


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